Markenrecht Leipzig – Ihre Marke schützen

Sie wollen Ihre Marke schützen und registrieren oder Ihr Markenrecht geltend machen?
Sie brauchen Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Fragen des Markenrechts, von der Wahl der richtigen Namens für Ihre Produkte bis zur Bezeichnung Ihres Unternehmens, über die Recherche bis hin zur Eintragung Ihrer Marke und Vertretung bei der Abwehr von Markenrechtsverletzungen?

Ihr Anwalt für Markenrecht in Leipzig Alexander Grundmann berät und unterstützt Ihr Unternehmen in allen Fragen des Markenschutzes Ihrer Produkte und Dienstleistungen, damit Sie sich sicher und ungestört um die Vermarktung Ihrer Produkte kümmern können.

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist Rechtsanwalt Grundmann mit vielen Teilbereichen des geistigen Eigentums, des gewerblichen Rechtsschutzes, wie Markenrecht, Designrecht und Wahrung von Schutzrechten, vertraut.

Markenrecht Leipzig:  Rechtsanwalt Alexander Grundmann

Marken und Markenschutz

Marken sind in der Welt der Produkte und Dienstleistungen nicht wegzudenken. Sie stehen für Verlässlichkeit, Qualität und Herkunft. Die Kunden assoziieren mit bestimmten Marken bestimmte Eigenschaften, die sie von anderen Waren oder Dienstleistungen unterscheidbar machen. Manche Marken haben es sogar in den allgemeinen Sprachgebrauch geschafft, z.B. Fön oder Tempo für Taschentücher, Selters für Mineralwasser, Tesa-Film für Klebeband, Labello für Lippenpflegestift, Leatherman für Multitools oder auch googeln für die Suche im Internet.

Marken schaffen Vertrauen und werden von den Kunden – allein schon wegen des Namens – vergleichbaren Produkten vorgezogen. Markenprodukte können, wenn sie sich profiliert haben, zu einem höheren Preis als No-Name-Produkte verkauft werden. Markennamen eignen sich wegen des Wiedererkennungswertes vor allem auch zur Werbung. Die geschützte Marke hat deshalb einen enormen wirtschaftlichen Wert.

Marken verpflichten aber auch die Hersteller oder Dienstleister eine hohe Qualität dauerhaft zu sichern und die besten Inhaltsstoffe und technischen Mittel zu verwenden. Ein Skandal bezüglich eines Produktes einer Marke, kann der Marke selbst jegliches Vertrauen entziehen und für das Markenunternehmen existenzbedrohend werden.

Gesetzlich geregelt ist das Markenrecht im Markengesetz. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass der Markenrechtsinhaber die Marke ausschließlich nutzen kann und andere von der Nutzung ausgeschlossen werden.

Anwaltliche Beratung im Markenrecht

  • Beratung bei Schaffung einer neuen Marke, insbesondere zu „Schutzhindernissen“
  • Unterstützung bei Anmeldung und im Eintragungsverfahren der Marke (Vertretung im Eintragungsverfahren und Entwurf des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses)
  • Gestaltung von Lizenzverträgen
  • Beratung zur Vermeidung von Markenverletzungen: Beratung bei neuen Produkten oder Werbung wie Google AdWords oder der neuen Domain
  • Beratung und Vertretung bei Markenrechtsverletzungen – außergerichtlich bei Abmahnungen und gerichtlich mit einstweiliger Verfügung oder Klage sowie in den
  • Vertretung in Amtsverfahren beim DPMA bei Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren
  • Dozent für Ihre Veranstaltung im Internetrecht oder Markenrecht, Weiterbildung für Ihre Mitarbeiter

Rufen Sie uns für einen kurzfristigen Beratungstermin am besten einfach an.

 

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