Markenschutz – Marke eintragen und mehr

Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden, können als Marke geschützt und eingetragen werden. Marken können aus Wörtern (z.B. auch Slogans), Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, dreidimensionalen Gegenständen und aus akustischen Signalen oder Farben bestehen. Je nachdem können Sie eine Wortmarke anmelden, eine Bildmarke, eine Dreidimensionale Marke oder auch eine Hörmarke oder Farbmarke.

Damit Sie einschätzen können, ob Ihre Marke eine Chance auf Eintragung hat, sollten Sie schon bei der Markenkonzeption prüfen, ob der Markenschutz nicht an älteren Marken scheitert.

Auch wählen Marketingmitarbeiter von Unternehmen, die eine Marke anmelden wollen, häufig beschreibende Namen, die nicht eintragungsfähig sind. Wir beraten Sie bei der optimalen Wahl von Markennamen und Logos Ihrer Produkte und Dienstleistungen.

Eine Marke eintragen ist aber immer nur der erste Schritt für den Markenschutz. Genauso wichtig ist die Nutzung der Marke für die geschützten Produkte. In den ersten fünf Jahren nach Eintragung besteht Markenschutz auch ohne Nutzung. Wird die Marke aber auch nach dem 5-Jahreszeitraum nicht genutzt, kann im Markenstreit der Nichtbenutzungseinwand erhoben werden, der zur Abweisung der Klage wegen Markenverletzung führt. Zudem besteht die Gefahr einer Klage auf Löschung der Marke.

Schließlich ist der Schutz aus der Marke nur effektiv, wenn man den Markt hinsichtlich der Nutzung der Marke durch andere Marktteilnehmer beobachtet und Markenverletzungen auch konsequent verfolgt.

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