Abmahnung Markenrecht erhalten? Wir helfen!

Markenverletzungen sind teuer. Auf Grund des hohen Streitwerts in Markensachen kann allein die Abmahnung schnell mehr als 1.500 € kosten.

Daher sollte man fremde Marken kennen und respektieren um nicht teure Abmahnungen zu riskieren.

Beispielsweise kommt es immer wieder vor, dass bei Google AdWords genannte fremde Marken Grund für eine Abmahnung sind. Ob dieses Verhalten aber überhaupt eine Markenrechtsverletzung darstellt, ist schon seit geraumer Zeit in der Rechtsprechung umstritten und noch nicht für jede Konstellation abschließend geklärt.

Reagieren Sie bei einer Abmahnung nicht panisch, aber reagieren Sie! Lassen Sie sich vom Anwalt beraten! Zuerst ist zu klären, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist, also ob Sie wirklich eine fremde Marke verletzt haben.

Der gefährlichste Anspruch in einer solchen Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch.
Außergerichtlich kann man den Unterlassungsanspruch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erklären.

Da man bei einer Unterlassungserklärung viel falsch machen kann und gerade bei Markenverletzungen im Internet schnell eine neue Markenverletzung begangen wird, die dann zu einer hohen Vertragsstrafe führt, sollten Sie nie einfach eine der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben.

Oft wird in der Abmahnung neben Schadensersatz für die Markenverletzung auch noch Auskunft über den Umfang der Markennutzung verlangt. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt, ob diese Ansprüche möglichst glimpflich abzuwehren.

Schließlich geht es immer auch um die Kosten der Abmahnung. Ein Gegenstandswert/ Streitwert von 50.000 oder 100.000 EUR, wie er bei Markenverletzungen nicht unüblich ist, bedeutet nicht, dass Sie diesen Betrag zahlen müssen. Der Streitwert beziffert das Interesse des Markeninhabers an der Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs und ist die rechnerische Grundlage für die Berechnung der Anwaltskosten für die Abmahnung.

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